Einkommen

  • CU-Formular, ausgestellt von Arbeitgebern oder Rentenversicherungsträgern. (auch für Einkünfte aus Abfindungen, Arbeitslosigkeit, Unfällen, Mobilität etc.)
  • Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien (Kopien des Vertrags und der erhaltenen Mietbelege vorlegen)
  • Einnahmen aus gelegentlichen oder projektkoordinierten Kooperationen.
  • Dividenden und Verkauf von Aktien. (deklaratives Regime).
  • Vergütung aus der Tätigkeit von Privatunterricht und Wiederholungen.
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Strom aus Photovoltaikanlagen (die Deklarationspflicht richtet sich nach der Art des mit der GSE vereinbarten Vertrages. Weitere Informationen unter diesem Link).
  • Sonstige Einkünfte, die nicht in den vorherigen Punkten aufgeführt sind.

Selbstbehalt und abzugsfähige Gebühren

  • Einnahmen aus INPS-Zahlungen, die im Jahr 2023 gezahlt wurden.
  • Einnahmen aus Lebens-/Unfallversicherungen (Versicherungen, deren Gegenstand das Risiko des Todes oder der dauerhaften Invalidität von mindestens 5 % ist bzw. Höchstbetrag von 1.291 € für Versicherungen, deren Gegenstand das Risiko der Nichtselbständigkeit ist), von Pensionsfonds ( Höchstabzug für 2023 in Höhe von 5.164,57 €) und die im Jahr 2023 ausgezahlte Inail-Hausfrauenversicherung.
  • Quittungen über Versicherungsprämien für das Katastrophenrisiko
  • Quittungen für die Einlösung von Zeiten, die nicht durch Beiträge abgedeckt sind

Abzugsfähige medizinische Kosten

  • Tickets für Krankenhausbesuche und Untersuchungen, Facharzt-, Allgemein- und Sportbesuche sowie für Führerscheine und Zahnarztkosten.
  • Ausgaben für Brillen, Linsen, diverse orthopädische Produkte und Prothesen etc. (Erforderlich sind ein ärztliches Rezept und die entsprechende Rechnung, Quittung oder ein Nominierungsbeleg)
  • Kosten für Hilfsmittel, die zum Gehen von Personen mit motorischen Schwierigkeiten erforderlich sind (Einkaufsrechnung und Bescheinigung über die Anerkennung einer Behinderung sind erforderlich).
  • Steuerbelege für den Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente.
  • Steuerbelege für den Kauf rezeptfreier Arzneimittel. (die entsprechende Selbstauskunft ist erforderlich).
  • Vergütung des paramedizinischen Personals für besondere Hilfeleistungen.
  • Kosten für Dolmetscherleistungen für anerkannte Taubblinde
  • Ausgaben zugunsten von Personen, die an einer spezifischen Lernbehinderung (DSA) leiden.

Bildungsausgaben, Kindergartenbesuch, Rückzahlungen

  • erhielten Gebühren von Kindergärten (Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren) und Schulen des 1. Bildungszyklus (Grundschule und Sekundarstufe I), einschließlich der Kosten für die Kantine.
  • Quittungen über Gebühren für den Besuch weiterführender Schulen (Gymnasien, Berufsschulen usw.) im Zusammenhang mit öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen, sowohl in Italien als auch im Ausland.
  • erhielten Gebühren für den Universitätsbesuch.
  • Einlösung von Abschlussjahren finanziell abhängiger Familienangehöriger.
  • Erhaltene Gebühren für den Besuch von Kindergärten.
  • Übernahme der Kosten für die jährliche Registrierung und das Abonnement für Kinder zwischen 5 und 18 Jahren, für Musikkonservatorien, Institutionen der hohen künstlerischen, musikalischen und tänzerischen Ausbildung (AFAM), für in den regionalen Registern eingetragene Musikschulen sowie für Chöre , Bands und Musikschulen, die von einer öffentlichen Verwaltung anerkannt sind

Gebühren im Zusammenhang mit Immobilien

  • Quittungen für Hypothekendarlehen und Renovierungsdarlehen.
  • Dokumentation der entstandenen Ausgaben, für die der Abzug von 50-65-75-90-110 % fällig ist. (Renovierungen, Energieeinsparung, Erdbebensicherheit, Kauf von Möbeln, Kauf von Garagen, Immobilienkauf, Renovierung von Gebäudefassaden, energetische Sanierung, Erdbebensicherheit, Photovoltaik, Säulen, Beseitigung architektonischer Barrieren).
  • Abzug der Kosten für die Landschaftsgestaltung von Immobilieneinheiten und für Eingriffe in den Gemeinschaftsbereichen der Eigentumswohnung
  • Mietbelege zum Steuerabzug für die Vermietung einer Immobilieneinheit, die als Erstwohnsitz genutzt werden soll.
  • Aufwendungen für Miete, die von externen Studierenden gezahlt wird, und für Gastgewerbeverträge.
  • Landpachtverträge, die von Direktlandwirten und professionellen Agrarunternehmern abgeschlossen werden, und entsprechende Zahlungsbelege.
  • Kosten, die bei der Immobilienvermittlung anfallen.
  • Unterlagen zur Steuergutschrift für den Kauf des ersten Eigenheims für unter 36-Jährige mit einem ISEE von weniger als 40.000 Euro (Art. 64 Absätze 6-11 des Gesetzesdekrets 73/2021);
  • Dokumentation über die Steuergutschrift für den Kauf und die Installation von Filtersystemen und die qualitative Verbesserung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Art. 1 Absätze 1087-1089 des Gesetzes 178/2020);

Sonstige abzugsfähige/abzugsfähige Aufwendungen

  • Kosten für den Kauf von Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr.
  • Ausgaben für sportliche Aktivitäten von Kindern
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen und Vereine.
  • Spenden an Sport- und Amateurvereine.
  • Spenden an anerkannte religiöse Institutionen. (Rückverfolgbarkeit der Zahlung erforderlich)
  • Spenden zur Unterstützung der „Bonus Art“-Kultur
  • An den Ehegatten gezahlte regelmäßige Zulage (ohne Unterhalt für das Kind).
  • Im Jahr 2022 gezahlte Beiträge für Hausangestellte, Familien- und Personaldienstleister, Hausangestellte für nicht selbstständige Familienangehörige.
  • Bestattungskosten. (seit 2015 auch für andere Personen als Familienangehörige unterstützt)
  • Es entstehen Tierarztkosten für Haustiere.
  • Abzug für den Sicherheits- und Verteidigungssektor
  • 20 % Mietermäßigung für Jugendliche bis 31 Jahre bei Immobilien zur Eigennutzung;
  • Steuergutschrift 65 % Sozialbonus;
  • Steuergutschrift für angepasste körperliche Aktivität
  • Steuergutschrift für Energiespeicherung aus erneuerbaren Quellen
  • 30 % Steuergutschrift für Spenden an die Stiftungen der ITS Academy
  • Steuergutschrift für Umweltsanierung





Achtung: Bitte beachten Sie, dass ab 2020 die meisten der in Unico/730 abzuziehenden Ausgaben mit anderen Instrumenten als Bargeld bezahlt werden müssen, da andernfalls der Steuerabzug verloren geht.

 

 

Allgemeine Warnungen:

  • Bitte beachten Sie, dass die Krankheitskosten mindestens den Betrag von 129,11 € übersteigen müssen, um vom Abzug profitieren zu können.
  • Die Frist für die Zahlung des Restbetrags und der ersten Steuervorauszahlung (Einzelmodell) ist der 30. Juni 2024.
  • Bitte beachten Sie, dass diese Liste zwar die häufigsten Fälle umfasst, jedoch nicht alle gesetzlich vorgesehenen Abzüge und Zulagen auflistet.
  • Ab dem Steuerjahr 2014 sind die mit Kfz-Versicherungen gezahlten Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr abzugsfähig.





Bitte beachten Sie, dass diese Liste zwar die häufigsten Fälle umfasst, dies jedoch nicht

listet alle gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge und Abzüge auf.


Bewertung vom 24.04.2024




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Sie können Ihre Unterlagen zeitsparend nach Terminvereinbarung einreichen und profitieren von einer qualifizierten Beratung durch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingetragene Fachleute.

 


Wir bitten Sie, die Lieferung der Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen für 2023 (z. B. Arzt- und Tierarztkosten, Mietverträge und Mietbelege, Schulsteuern, Transportbelege, Arbeitsunterlagen, Bauabzüge, Spenden) so schnell wie möglich vorzuziehen , etc. ) und die restlichen Unterlagen sofort nach Erhalt zu integrieren (CU für Erwerbstätigkeit, Versicherungs-/Pensionskassenbelege).

 

Für die Zustellung der Dokumentation empfehlen wir eine Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0171-21.40.59 oder per E-Mail an: segreteria@studiolamberti.com


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